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Datenschutzerklärung

Rechtlicher Haftungsausschluss

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen sind ausschließlich allgemeine und oberflächliche Erklärungen dazu, wie Website-Betreiber ihre eigene Datenschutzerklärung verfassen sollten. Dieser Artikel stellt keine verlässliche juristische Rechtsberatung oder tatsächliche Handlungsempfehlung dar, da wir die geschäftlichen Beziehungen zu Kunden und Besuchern nicht im Voraus beurteilen können. Wir empfehlen Website-Betreibern daher, sich bei der Erstellung der eigenen Datenschutzerklärung rechtlich beraten und unterstützen zu lassen.

Datenschutzerklärung - die Grundlagen

Eine Datenschutzerklärung legt offen, wie eine Website Daten ihrer Besuchenden und Kund*innen erhebt, nutzt, weitergibt, verarbeitet und verwaltet. Meist enthält sie auch eine Erklärung zum Schutz ihrer Privatsphäre sowie zu den Maßnahmen, mit denen die Website diese schützt. 

 

Je nach Rechtsraum gelten unterschiedliche Vorgaben dazu, was in einer Datenschutzerklärung enthalten sein muss. Sie sind dafür verantwortlich, die für Ihre Tätigkeit und Ihren Standort maßgeblichen Gesetze einzuhalten.

Inhalte einer Datenschutzerklärung

Im Allgemeinen behandelt eine Datenschutzerklärung häufig folgende Punkte: welche Daten die Website erhebt und wie sie diese erhebt; warum sie diese Daten erhebt; wie die Website Daten an Dritte weitergibt; wie Besuchende und Kund*innen ihre Rechte nach dem geltenden Datenschutzrecht ausüben können; welche Regeln für die Erhebung von Daten Minderjähriger gelten; und vieles mehr. 


Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Eine Datenschutzerklärung erstellen“.

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