Datenschutzerklärung
Rechtlicher Haftungsausschluss
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen sind ausschließlich allgemeine und oberflächliche Erklärungen dazu, wie Website-Betreiber ihre eigene Datenschutzerklärung verfassen sollten. Dieser Artikel stellt keine verlässliche juristische Rechtsberatung oder tatsächliche Handlungsempfehlung dar, da wir die geschäftlichen Beziehungen zu Kunden und Besuchern nicht im Voraus beurteilen können. Wir empfehlen Website-Betreibern daher, sich bei der Erstellung der eigenen Datenschutzerklärung rechtlich beraten und unterstützen zu lassen.
Datenschutzerklärung - die Grundlagen
Eine Datenschutzerklärung legt teilweise oder vollständig offen, auf welche Weise eine Website die Daten ihrer Besuchenden und Kund*innen erhebt, nutzt, weitergibt, verarbeitet und verwaltet. Meist enthält sie auch eine Erklärung zur Verpflichtung der Website, die Privatsphäre von Besuchenden und Kund*innen zu schützen, sowie Erläuterungen zu den dafür eingesetzten Schutzmechanismen.
Je nach Rechtsraum gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben dazu, was eine Datenschutzerklärung enthalten muss. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie die für Ihre Tätigkeit und Ihren Standort geltenden Gesetze einhalten.
Inhalte einer Datenschutzerklärung
Im Allgemeinen behandelt eine Datenschutzerklärung folgende Punkte: welche Daten die Website erhebt und wie dies erfolgt; warum die Website diese Daten erhebt; wie die Website Daten an Dritte weitergibt; wie Ihre Besuchenden und Kund*innen ihre Rechte nach dem geltenden Datenschutzrecht ausüben können; die konkreten Praktiken bei der Erhebung von Daten minderjähriger Personen; und vieles mehr.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Datenschutzerklärung erstellen“.