Datenschutzerklärung
Rechtlicher Haftungsausschluss
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen sind ausschließlich allgemeine und oberflächliche Erklärungen dazu, wie Website-Betreiber ihre eigene Datenschutzerklärung verfassen sollten. Dieser Artikel stellt keine verlässliche juristische Rechtsberatung oder tatsächliche Handlungsempfehlung dar, da wir die geschäftlichen Beziehungen zu Kunden und Besuchern nicht im Voraus beurteilen können. Wir empfehlen Website-Betreibern daher, sich bei der Erstellung der eigenen Datenschutzerklärung rechtlich beraten und unterstützen zu lassen.
Datenschutzerklärung - die Grundlagen
Eine Datenschutzerklärung legt offen, wie eine Website Daten von Besuchenden und Kund*innen erhebt, nutzt, offenlegt, verarbeitet und verwaltet. Meist enthält sie auch eine Erklärung zur Verpflichtung der Website, die Privatsphäre von Besuchenden und Kund*innen zu schützen, sowie zu den dafür eingesetzten Mechanismen.
Je nach Rechtsraum gelten unterschiedliche Vorgaben dazu, was eine Datenschutzerklärung enthalten muss. Sie sind dafür verantwortlich, die für Ihre Tätigkeiten und Ihren Standort geltenden Gesetze einzuhalten.
Inhalte einer Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung behandelt oft folgende Punkte: welche Informationen die Website erhebt und wie sie Daten sammelt; warum sie diese Informationen erhebt; wie sie Informationen an Dritte weitergibt; wie Besuchende und Kund*innen ihre Rechte nach dem geltenden Datenschutzrecht ausüben können; welche Vorgaben für Daten Minderjähriger gelten; und vieles mehr.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „Datenschutzerklärung erstellen“.