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Datenschutzerklärung

Rechtlicher Haftungsausschluss

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen sind ausschließlich allgemeine und oberflächliche Erklärungen dazu, wie Website-Betreiber ihre eigene Datenschutzerklärung verfassen sollten. Dieser Artikel stellt keine verlässliche juristische Rechtsberatung oder tatsächliche Handlungsempfehlung dar, da wir die geschäftlichen Beziehungen zu Kunden und Besuchern nicht im Voraus beurteilen können. Wir empfehlen Website-Betreibern daher, sich bei der Erstellung der eigenen Datenschutzerklärung rechtlich beraten und unterstützen zu lassen.

Datenschutzerklärung - die Grundlagen

Eine Datenschutzerklärung legt offen, wie eine Website Daten von Besuchenden und Kundschaft erhebt, nutzt, weitergibt, verarbeitet und verwaltet. Meist enthält sie auch eine Erklärung, wie die Website die Privatsphäre von Besuchenden und Kundschaft schützt und welche Maßnahmen sie dafür umsetzt. 

 

Je nach Rechtsordnung gelten unterschiedliche Vorgaben dafür, was eine Datenschutzerklärung enthalten muss. Sie sind dafür verantwortlich, die für Ihre Tätigkeit und Ihren Standort geltenden Gesetze einzuhalten.

Inhalte einer Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung behandelt in der Regel unter anderem folgende Punkte: welche Arten von Informationen die Website erhebt und wie sie die Daten erhebt, warum sie diese Informationen erhebt, wie sie Informationen an Dritte weitergibt, wie Ihre Besuchenden und Ihre Kundschaft ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht wahrnehmen können, welche Verfahren bei der Erhebung von Daten Minderjähriger gelten und vieles mehr. 


Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Eine Datenschutzerklärung erstellen“.

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