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Datenschutzerklärung

Rechtlicher Haftungsausschluss

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen sind ausschließlich allgemeine und oberflächliche Erklärungen dazu, wie Website-Betreiber ihre eigene Datenschutzerklärung verfassen sollten. Dieser Artikel stellt keine verlässliche juristische Rechtsberatung oder tatsächliche Handlungsempfehlung dar, da wir die geschäftlichen Beziehungen zu Kunden und Besuchern nicht im Voraus beurteilen können. Wir empfehlen Website-Betreibern daher, sich bei der Erstellung der eigenen Datenschutzerklärung rechtlich beraten und unterstützen zu lassen.

Datenschutzerklärung - die Grundlagen

Eine Datenschutzerklärung legt ganz oder teilweise offen, wie eine Website die Daten ihrer Besuchenden und Kund*innen erhebt, nutzt, weitergibt, verarbeitet und verwaltet. Sie enthält meist auch eine Erklärung zur Verpflichtung der Website, die Privatsphäre ihrer Besuchenden oder Kund*innen zu schützen, sowie eine Erläuterung der Maßnahmen, die die Website dafür einsetzt. 

 

Je nach Rechtsraum gelten andere gesetzliche Vorgaben für den Inhalt einer Datenschutzerklärung. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die für Ihre Tätigkeit und Ihren Standort geltenden Gesetze einhalten.

Inhalte einer Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung behandelt meist u. a. folgende Punkte: welche Arten von Informationen die Website erhebt und wie sie die Daten erhebt; warum die Website diese Informationen erhebt; wie die Website Informationen an Dritte weitergibt; wie Ihre Besuchenden und Kund*innen ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht ausüben können; die konkreten Praktiken zur Erhebung von Daten Minderjähriger; und vieles mehr. 


Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „Eine Datenschutzerklärung erstellen“.

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