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Datenschutzerklärung

Rechtlicher Haftungsausschluss

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen sind ausschließlich allgemeine und oberflächliche Erklärungen dazu, wie Website-Betreiber ihre eigene Datenschutzerklärung verfassen sollten. Dieser Artikel stellt keine verlässliche juristische Rechtsberatung oder tatsächliche Handlungsempfehlung dar, da wir die geschäftlichen Beziehungen zu Kunden und Besuchern nicht im Voraus beurteilen können. Wir empfehlen Website-Betreibern daher, sich bei der Erstellung der eigenen Datenschutzerklärung rechtlich beraten und unterstützen zu lassen.

Datenschutzerklärung - die Grundlagen

Eine Datenschutzerklärung legt ganz oder teilweise dar, wie eine Website Daten ihrer Besucher*innen und Kund*innen erhebt, nutzt, offenlegt, verarbeitet und verwaltet. Meist enthält sie auch eine Erklärung zum Schutz der Privatsphäre ihrer Besucher*innen und Kund*innen sowie zu den Maßnahmen, mit denen die Website diesen Schutz umsetzt. 

 

Je nach Rechtsraum gelten unterschiedliche Vorgaben dazu, was in einer Datenschutzerklärung enthalten sein muss. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die für Ihre Tätigkeit und Ihren Standort geltenden Gesetze einhalten.

Inhalte einer Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung behandelt in der Regel unter anderem folgende Punkte: welche Informationen die Website erhebt und wie dies geschieht; warum diese Informationen erhoben werden; wie die Website Informationen an Dritte weitergibt; wie Ihre Besucher*innen und Kund*innen ihre Rechte nach den geltenden Datenschutzgesetzen ausüben können; die besonderen Praktiken bei der Erhebung von Daten Minderjähriger; und vieles mehr. 


Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „Eine Datenschutzerklärung erstellen“.

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