Ausschreibung Speed Race am 01. April 2012
in Fehring (Grüne Lagune)
Allgemeine Bestimmungen:
Mit ihrer Nennung verpflichten sich die Teilnehmer, alle Vorschriften zu befolgen und verzichten unter Androhung der Disqualifikation auf jeglichen Rekurs vor Schiedsrichtern und Gerichten.
Zugelassene Fahrzeuge:
Straßenzugelassene Autos
-Klasse 1 Dieselfahrzeuge (ohne Hubraumeinteilung)
-Klasse 2 bis 1600 ccm
-Klasse 3 bis 1800 ccm nur Turbo u. Kompressor Fahrzeuge
-Klasse 4 bis 2000 ccm
-Klasse 5 von 2001 – 3500 ccm 2WD (kein Allrad)
-Klasse 6 von 3501 – 5200 ccm 2WD (kein Allrad)
-Klasse 7 über 5200 ccm ( kein Allrad)
-Klasse 8 Allradklasse ohne Hubraumeinteilung
Offene Serienklasse für Straßenzugelassene Autos
-Klasse 9 bis 2500ccm
-Klasse 10 über 2500ccm
Rennautos
-Klasse 11 bis 2000ccm
-Klasse 12 über 2000 ccm
Go Karts
- Klasse 13 bis 125ccm
- Klasse 14 über 125ccm bis 900ccm
Quad Klasse 15 ohne Hubraumeinteilung
Enduro u. Moto Cross
- Klasse 16 bis 450ccm
- Klasse 17 von 451ccm bis 700ccm (höhere ccm in der Rennklasse/in SerienMotorr.
Motorräder
- Klasse 18 bis 650 ccm
- Klasse 19 651 bis 1000 ccm
- Klasse 20 über 1000 ccm
Offene Klasse für Rennmaschinen
- Klasse 21 ohne Hubraumeinteilung
Wenn ein starkes Interesse für eine noch nicht ausgeschriebene Klasse besteht, kann von der Rennleitung noch weitere Klassen ausgeschrieben werden. Dies wird dann an der Anschlagtafel bekannt gegeben.
Alle Benzinbetriebene Fahrzeuge: Turbo, Lachgas und Kompressorgeladene Fahrzeuge werden mit dem Faktor 1,7 multipliziert. Bei Dieselfahrzeugen entfällt der Turbofaktor. Angaben dazu müssen bei der Anmeldung gemacht werden, da dies sonst eine Disqualifizierung zur Folge hat.
Ausrüstung der Fahrzeuge und Sicherheitsbestimmungen der Fahrer:
Jedes Fahrzeug, welches die Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt oder nicht reglementkonform ist, wird nicht zugelassen bzw. von der Veranstaltung ausgeschlossen. BeifahrerInnen sind nicht zugelassen. Es gilt ausnahmslos Gurt und Helmpflicht. Nach erfüllter Nennungsabgabe im Rennbüro müssen alle mit ihren Fahrzeugen zur technischen Abnahme, wo der Zustand des Fahrzeuges überprüft wird.
Straßenzugelassene Autos :
Das Fahrzeug muss zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein (blaue Tafeln sind nicht erlaubt) und ein gültiges Pickerl (§57a) haben. Der Zulassungsschein ist bei der Anmeldung in jedem Fall vorzulegen!!! Jene Fahrzeuge, die nicht bei einer Versicherung gemeldet sind (keine Nummerntafel, keine §57a Plakette), aber trotzdem Serienfahrzeuge sind, müssen trotz allem in der offenen Serienklasse fahren. Racingreifen, Slicks, Reifen ohne E-Kennzeichnung und Lachgas sind verboten. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist für diese Fahrzeuge erforderlich. Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen. Es müssen beim Rennen sämtliche Scheiben geschlossen sein. Der Innenraum darf nicht ausgeräumt sein und Sitze müssen vorhanden sein. Gurt und Helmpflicht
Offene Serienklasse für Straßenzugelassene Autos :
Das Fahrzeug ist angemeldet oder blaue Tafeln (gültiges Pickerl §57a ist erforderlich). Das Auto kann innen ausgeräumt sein (grundsätzlich muss es sich noch um ein Serienfahrzeug handeln, Armaturenbrett, Türverkleidung, Originalverglasung, Kotflügel, Lichter, Beifahrersitz, usw. müssen vorhanden sein, Rücksitze und Innenteppiche können entfernt werden. Hubraumverstärkte Fahrzeuge ohne Typisierung und nicht serienmäßige Turbo, Lachgas oder Kompressorumbauten fallen ebenso in diese Klasse. Grundmotor muss noch der Serienhomologation gelten.
Fahrzeuge mit Überrollbügel, bzw. renntechnischer Ausstattung fallen in die Klasse Rennautos, gleich wie Fahrzeuge die keine Nummerntafel haben. Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen.
Nicht erlaubt: Slicks bzw. Reifen mit weniger als gesetzlich erlaubter Mindestprofiltiefe, Reifen ohne E-Kennzeichnung. Fahrzeuge die eine Gefahr darstellen werden nicht zum Start zugelassen. Weiters ist Gurt und Helmpflicht.
Rennautos
Das Fahrzeug braucht nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein. Racingreifen, Slicks und Lachgas sind erlaubt. Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen. Gurt und Helmpflicht. Heizdecken sind erlaubt. Wird ein Überrollkäfig verwendet, muss ein 4-Punktgurt montiert sein.
Karosserie - Chassis: An der serienmäßigen Karosserie und/oder dem Chassis ( Bodengruppe muss original bleiben ) dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, ausgenommen betreffend Erleichterung der original Basisstruktur durch Entfernen von Material und/oder Anbringung von Verstärkungen. Die chemische Behandlung der Karosserie oder Teilen derselben zwecks Erleichterung ist verboten. Die Bearbeitung von Aufhängungen, Achsen, Lenkung und Rahmen zum Zwecke der Erleichterung ist generell verboten. Unter „Rahmen“ ist der Hauptrahmen zu verstehen, an dem Radaufhängung, Achsen etc. befestigt sind.
Karts
Heizdecken sind erlaubt. Die Verwendung von Turbo, Kompressor und Lachgas ist verboten. In den Klassen werden nur Karts mit Serienrahmen (originale Karts und Super Karts) zugelassen. Es werden keine Eigenbauten zugelassen. Weiteres liegt die obere Grenze bei 900 ccm. Schutzbekleidung ist erforderlich: Helm, Handschuhe, Protektoren, Overall oder Lederbekleidung, Stiefel, etc.).
Quad
Sie müssen nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein, Helm und Schutzbekleidung sind Pflicht.
Straßenzugelassene Motorräder
Die Motorräder müssen zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein (blaue Tafeln sind nicht erlaubt) und ein gültiges Pickerl (§57a) haben. Jene Fahrzeuge, die nicht bei einer Versicherung gemeldet sind (keine Nummerntafel), aber trotzdem Serienfahrzeuge sind, müssen eine Hinterlegungsbestätigung der Versicherung oder den Zulassungsschein vorweisen. Ansonsten Nennung in der Rennklasse.
Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen, Slicks, Lachgas, Turbo, Flammenrohr, Manipulationen an der Gabel und Racingreifen sind verboten. Helm und Schutzbekleidung ( typische Motorradbekleidung wie Leder oder Goretex inkl. Protektoren für Ober – und Unterkörper ) ist Pflicht.
Enduro und Moto Cross
Sie müssen nicht zum Verkehr zugelassen sein. Racingreifen, Reifen ohne E-Kennzeichnung sind erlaubt. Weiteres sind Manipulationen an der Gabel verboten. Heizdecken sind erlaubt. Helm ist Pflicht. Weiteres ist Schutzbekleidung inkl. Protektoren Pflicht.
Rennmotorräder
Slicks, Racingreifen, Reifen ohne E-Kennzeichnung und Heizdecken sind erlaubt, jedoch keine aufgeladenen Motoren (Turbo oder Kompressor sind verboten). Ebenso verboten ist die Manipulation an der Gabel (erhöhte Sturzgefahr). Richtiges Niederspannen an der Gabel ist nur mit Zustimmung der Rennleitung erlaubt. Helm und Schutzbekleidung (typische Motorradbekleidung wie Leder oder Goretex inkl. Protektoren für Ober – und Unterkörper) ist Pflicht. Fahrzeuge die eine Gefahr darstellen werden nicht zum Start zugelassen.
Jegliche Änderungen im Reglement sind der Rennleitung jederzeit vorbehalten.
Nennungen
Nennung bitte schriftlich, E-Mail oder Fax an: Speedrace Verein Roseggerweg 47 8141 Unterpremstätten
E-mail: info_speedrace.cc Fax: 03136/55 891
Die höchstzugelassene Teilnehmerzahl beträgt ca. 200 FahrerInnen. Doppelstart (1 Fahrer für 2 Fahrzeuge) ist erlaubt, jedoch nicht mehr als 2 Fahrzeuge. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen. Das Nenngeld beträgt 25 Euro inkl. Eintritt (bei der Einfahrt wird zunächst der Eintritt kassiert und bei der Nennstelle unter Vorweisen der Eintrittskarte bar refundiert).
Verantwortung und Versicherung
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt gegenüber Fahrer, Helfer und dritten jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jeder Fahrer ist hundertprozentig für seine Versicherung verantwortlich. Jeder Teilnehmer hat bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt eine Versicherung für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen Höhe abzuschließen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Veranstalter folgende Versicherung abgeschlossen. Haftpflicht gegenüber Dritten mit einer Deckungssumme von Euro 2.000.000,00 je Versicherungsfall.
Die Veranstalter- und Haftpflichtversicherung gilt während der ganzen Dauer der Veranstaltung, sowie den Rennläufen. Durch seine Teilnahme an der Veranstaltung verzichtet jeder Fahrer oder ihre Helfer auf jegliche Entschädigungsansprüche aus Unfällen, die ihnen während des Rennens oder auf der Fahrt von den Parkplätzen zu Rennstrecke und zurück zustoßen können. Dieser Verzicht gilt sowohl gegenüber dem Veranstalter, als auch gegenüber den verschiedenen Funktionären, den anderen Fahrern oder ihren Helfern.
Vorbehalte, offizieller Text
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ergänzen oder zusätzliche Bestimmungen oder Weisungen zu erlassen, die einen integrierenden Bestandteil der Ausschreibung bilden. Ebenfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Verantwortung bei ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt oder unerwarteten Ereignissen ohne jegliche Entschädigungspflicht abzusagen oder abzubrechen. Alle Änderungen oder Nachtragsbestimmungen werden den Teilnehmern so schnell als möglich mitgeteilt, die offiziell angeschlagen werden. Jeden durch die Ausschreibung nicht vorgesehenen Fall hat der Rennleiter zu entscheiden.
Wertung
Es werden Einzelstarts in der jeweiligen Klasse gefahren. Mindestens zwei absolvierte Rennläufe (gleicher Fahrer, gleiches Fahrzeug) sind für eine Tageswertung notwendig (es wird auf Zeit gefahren). Ausnahme: Wenn aus organisatorischen oder witterungsbedingten Umständen kein Rennlauf möglich ist, wird das Rennen verschoben, bzw. jener Rennlauf herangezogen, der schon absolviert wurde.
Preise und Pokale, Siegerehrung:
1. Rang Pokal und € 50,00
2. Rang Pokal
3. Rang Pokal
Bei 2 Startern wird 1 Pokal vergeben
Bei 3 Startern werden 2 Pokale vergeben.
Die Siegerehrung findet ca. 1 Stunde nach Rennende statt.