IMPRESSUM
nordisch, praktisch - gut.
Notfallmedizinische Aus- und Fortbildungen, staatl. anerkannt
Erleben Sie den Unterschied
LSM / Kurse für Einzelpersonen
Bei uns finden Sie nicht, wie oft üblich die "graue Theorie", sondern Praxis und Hintergründe nach Maß!
Werbesprüche wie: "Wir machen es täglich!", oder: "Günstiger ist keiner!", werden Sie bei uns vergeblich suchen. Unsere Seminare sind ausgerichtet, Ihr Wissen zu bereichern und nicht, um die Zeit abzusitzen.
Daher versprechen wir Ihnen bereits heute: Sie erhalten ein Seminar, in dem viel gelernt, aber auch gelacht wird. Die Teilnehmer/innen werden die Pausen vergessen und überrascht sein, wie schnell die Zeit verfliegt.
Und am Ende werden sie sich wundern, wie viel sie gelernt haben.
Also, wir sehen uns in der Praxis!
Kurse für den PKW Führerschein führen wir nicht durch!
Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU), Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM) - führen wir nicht durch!
Tägliche Kurse für Sofortmaßnahmen bieten hier in Hamburg folgende Firmen an: Die Johanniter Unfallhilfe (JUH), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter Sameriter Bund (ASB), Ten-y, Sanitätsschule Nord, Sanitätsschule Tembaak, Mc- Hilfe.
Kurse für Privatpersonen sowie einzelne Teilnehmer führen wir nur nach Absprache durch. Die Teilnehmeranzahl sollte bei mindestens Fünf, jedoch maximal 18 Personen liegen.
Praxistraining und Ausbildung nach Maß
Aus und Fortbildung für den ganzen Norden
Fortbildung ist schon immer ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit gewesen, ohne die ständige Bereitschaft zur Überprüfung vorhandenen und Aneignung neuen Wissens hätte sich die medizinische Versorgung nicht auf den jetzigen Stand entwickeln können.
Die Ärztekammern haben dies in der Berufsverordnung festgeschrieben und mit dem punktebezogenen Fortbildungszerifikat ein Instrument zum Nachweis absolvierter Fortbildung geschaffen.
Im Praxisalltag sind lebensbedrohliche Notfälle zum Glück nicht an der Tagesordung. Trotzdem ist es unabdingbar, auf solche Komplikationen vorbereitet zu sein. Diese stetige Einsatzbereitschaft unterstützen wir mit unseren Seminaren.
Viele andere Kurse sind nur "graue Theorie". In unseren Seminaren werden Sie aktiv mit eingebunden. Also, wir sehen uns in der Praxis!
Unser Praxistraining bieten wir im gesamten Raum Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Meckelnburg-Vorpommern - direkt bei Ihnen vor vor Ort an. Unser Training ist selbstverständlich VfA-Kodex konform
Unsere Module für die Praxis
Praxistraining
basic®
Punkte gemäß Ärztekammer: 6
Hands-on-Kurs, Theorie, Lehrgespräch
Hier werden die gängisten Situationen erörtert. Nur wer einen Notfall auch richtig erkennt, kann diesen erfolgreich abhandeln.
Desweiteren werden die Basismaßnahmen BLS der Reanimation CPR (nach ERC 2005) und das Praxismanagement beleuchtet.
Wir überprüfen bei diesem Seminar auch Ihre vorhandene Notfallausrüstung (falls vorhanden).
Auf Wunsch wird dieses Seminar von einem Notarzt begleitet, wodurch jedoch Zusatzkosten entstehen.
Dauer: ca. 2 - 4 Stunden
Preis: 425,00 EUR
Für eine mögliche Kostenübernahme durch die Ambulanz Schrörs sprechen Sie uns einfach an.
advance®
Hands-on-Kurs,Theorie, Lehrgespräch
In diesem Seminar werden diverse Notfälle noch weiter aufgespalten. Die Reanimation wird nach den Richtlinien der ERC / AHA im ALS / ACLS* inkl. der Intubation, Defibrillation und den Medikamenten besprochen und geübt.
Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenarbeit des Praxispersonals und dem Zeitmanagement gelegt.
Dauer: ca. 2 - 6 Stunden
Preis: 596,00 EUR
*ALS / ACLS Advance Life Support / Advance Cardiac Life Support
reallife®
Punkte gemäß Ärztekammer: 9
Hands-on-Kurs,Theorie, Lehrgespräch, Kurzprüfung
Hierbei geht es um die Vertiefung und praktische Übung der Notfälle.
Unsere RUD (Realistische Unfall Darstellung) wird Ihnen Notfallsituationen vorspielen.
Der Ablauf erfolgt dynamisch: Sie handeln und die Mimen reagieren darauf.
Die Notfälle werden gefilmt und anschließend von unserem Notarzt als Supervisor und unseren Ausbildern ausgewertet und besprochen.
Dauer: ca. 4 - 8 Stunden
Preis: 823,00 EUR
nordisch, praktisch - gut !
Preisliste 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
(gültig bis 31.12.2010)
Wir orientieren uns mit der Preisgestaltung an den Sätzen der Berufsgenossenschaften.
Pauschalangebote erstellen wir Ihnen natürlich gerne auf Anfrage
Berufsgenossenschaft:
Betrieblicher Ersthelfer
Erste Hilfe Grundausbildung 16 UE
Für Sie kostenlos! Wir rechnen direkt mit den Berufsgenossenschaften ab.
Erste Hilfe Training 8 UE
________________________________________
Breitenausbildung
Erste Hilfe Grundausbildung 30,50 € pro Teilnehmer (16 UE)
Erste Hilfe Auffrischung / Training 20,50 € pro Teilnehmer (8 UE)
Erste Hilfe am Kind (8 UE) 28,50 € pro Teilnehmer
(pro Paar 40,00 €)
Erste Hilfe mit Kindern / Juniorhelfer 4,00 € pro Kind
Erste Hilfe für Studenten zum Spezialpreis von 20,00 € (nur gegen Vorlage eines gültigen Studentenausweises)
Ersatzbescheinigungen: 10,00 €
Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburts-, sowie Kursdatum / Ort an notfalltraining_hamburg.de oder senden Sie ein FAX mit den Angaben an unsere Servicenummer
Fortbildungen
Fachfortbildungen 69,00 €
/ Std.* / zzgl. An- und Abfahrt
AED-Geräteeinweisung
pauschal 150,00 €*
(inkl. Wiederbelebungstraining bis max 15 TN)
Herstellereinweisung sind immer für Sie kostenlos!
AED / DEFI-Training 21,00 € pro Teilnehmer / zzgl. An- und Abfahrt
spezielle Themenkurse 16 UE 30,50 € pro Teilnehmer / zzgl. An- und Abfahrt
(Zielgruppenkurse)
spezielle Themenkurse 8 UE 20,50 € pro Teilnehmer / zzgl. An- und Abfahrt
Ärzte und Praxispersonal
präklinische Sonografie 180,00 € pro Teilnehmer / Tag
Praxistarining basic ® 421,00 € pauschal* zzgl. An- und Abfahrt
(bis max. 15 TN)
Praxistraining advance ® 596,00 € pauschal* zzgl. An- und Abfahrt
Praxistraining reallife ® 823,00 € pauschal* zzgl. An- und Abfahrt
*Diese Seminare können durch unsere Kooperationspartner übernommen oder subventioniert werden.
An- und Abfahrt bis 100 km einfache Fahrt kostenlos.
An- und Abfahrt ab 100 km einfache Fahrt 0,39 € / km
Sanitätsdienste
Rettungsdienstpersonal
10,00 € / Std.**
Notarzt
19,00 € / Std.**
KTW (pauschal, zzgl. 2x Personal)
75,00 € / Tag
RTW (pauschal, zzgl. 2x Personal)
145,00 € / Tag
**bei freier Verpflegung. Ohne Verpflegung zzgl. 25 € / Tag / Mitarbeiter Verpflegungspauschale
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
UND
TEILNAHMEBEDINUNGEN FÜR UNSERE SEMINARE
Stand: 01. April 2008
§1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen des Hamburger Notfalltrainings - L-P. Lorenzen, Am Neumarkt 30, 22041 Hamburg- im Folgenden: HHNT genannt- gelten ausschließlich.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden vom HHNT, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil.
2. Die Angebote vom HHNT sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angaben in Publikationen jeglicher Art und Form, einschließlich solcher Angaben im Internet oder auf elektronischen Datenträgern.
3. Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformabrede selbst.
4. Mitarbeiter vom HHNT sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen hinausgehen.
§2 Zustandekommen und Umfang des Vertragsverhältnisses
1. Anmeldungen zu Veranstaltungen vom HHNT sind schriftlich vorzunehmen und für den Anmeldenden rechtsverbindlich.
2. Ist für Veranstaltungen die Teilnehmerzahl begrenzt und liegt HHNT eine darüber hinausgehende Anzahl von Anmeldungen vor, liegt es im Ermessen von HHNT, mit welchen Anmeldenden ein Vertragsverhältnis eingegangen wird. Dabei ist HHNT insbesondere nicht an die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen gebunden.
3. Die Anmeldung gilt als vom HHNT angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald HHNT eine schriftliche Anmeldebestätigung oder via E-mail erteilt oder innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt hat.
4. Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers durch dessen Eintragung in die ausliegende Teilnehmerliste zustande, wobei der Vertragsschluss unter der Bedingung des Vorhandenseins eines freien Teilnahmeplatzes innerhalb der Höchstteilnehmerzahl steht.
5. Soweit im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis vorliegt, vom HHNT jedoch Leistungen erbracht und vom Teilnehmer bezahlt worden sind, verzichtet dieser auf den Einwand eines mangelnden Auftrages.
6. Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit HHNT vereinbarten Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen, Pausenerfrischungen, sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende Leistungen werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung Bestandteil der Teilnahmegebühr.
§3 Kosten / Zahlungsmodalitäten
1. Die Teilnahmegebühr mit der Veranstaltungsbezeichnung ist bis zu dem in der von HHNT übersandten Rechnung genannten Zeitpunkt, in jedem Falle aber vor Beginn der Veranstaltung einbezahlt bzw. überwiesen zu werden.
2. Bei Veranstaltungen vor Ort ist die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn bar an HHNT zu bezahlen, was vom HHNT am Ende der Veranstaltung auf der gem. § 2 Ziff. 6 geschuldeten Teilnahmebescheinigung quittiert wird.
3. Abweichende Zahlungsarten oder -modalitäten, insbesondere die Gewährung einer Ratenzahlung, bedürfen in jedem Falle einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit HHNT. HHNT ist insbesondere zur Hereinnahme von Wechseln oder Schecks nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Einlösung. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem HHNT über den Gegenwert verfügen kann.
Hiervon befreit sind jedoch Zahlungen durch Kostenträger wie LUK oder die Berufsgenossenschaften von denen eine aktuelle Kostenübernahmeerklärung bei Lehrgangsbeginn vorliegt. Liegt die Kostenübernahme zu Beginn der Veranstaltung nicht vor, ist HHNT berechtigt die Ausbildungsgebühr in bar zu kassieren oder den Lehrgang kostenpflichtig für die Teilnehmer zu strornieren.
4. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, hat er während des Verzugs die Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen, wobei es sich HHNT vorbehält, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
5. HHNT ist bei Zahlungsverzug des Teilnehmers darüber hinaus berechtigt, für schriftliche Mahnungen eine Mahnkostenpauschale in Höhe von jeweils 5,00 € anzusetzen. Weist das Konto des Teilnehmers nicht die erforderliche Deckung auf, hat der Teilnehmer darüber hinaus etwaig beim HHNT anfallende Rücklastschriftkosten zu ersetzen.
6. Der Teilnehmer verzichtet bei bezahlten Leistungen von HHNT auf sämtliche Rechtsmittel, die über eine Rechnungsberichtigung hinausgehen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber HHNT bleiben unberührt.
7. Dem Teilnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder durch HHNT schriftlich anerkannt worden ist.
8. Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen HHNT bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch HHNT.
9. HHNT behält sich die Geltendmachung eines über die vorgenannten Ansprüche hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. In diesem Falle bleibt das Recht des Teilnehmers unberührt, den Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens bei HHNT zu erbringen.
§4 Beendigung des Vertragsverhältnisses
1. Das Vertragsverhältnis mit HHNT endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung, sowie im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung, sofern nicht eine Rechtsnachfolge stattfindet.
2. Schriftliche Um- oder Abmeldungen des Teilnehmers sind bis maximal einen Tag vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Teilnehmer hat jedoch bei wirksamem Rücktritt bis einschließlich vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € zu bezahlen, bei Rücktritt zwischen dreizehn und einschließlich sieben Tagen eine solche in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 15 €, sowie bei Rücktritt zwischen sechs und einschließlich einem Tag vor Beginn der Veranstaltung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 20 €.
Beim Rücktritt am Veranstaltungstag wird die Normale Teilnehmergebühr erhoben.
Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass HHNT ein geringerer Schaden entstanden ist als dies sich in der zu erbringenden Bearbeitungsgebühr oder in der vollen Teilnahmegebühr wiederspiegelt.
3. Der Teilnehmer ist überdies berechtigt, HHNT einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle haften der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer für Ansprüche vom HHNT aus dem Vertragsverhältnis gesamtschuldnerisch. HHNT ist berechtigt die Stellung eines Ersatzteilnehmers abzulehnen, wenn dies für HHNT unverhältnismäßig wäre, insbesondere aus in der Person des Ersatzteilnehmers liegenden Gründen oder wenn der Teilnehmer die fällige Teilnahmegebühr noch nicht bezahlt hat.
§5 Änderungsvorbehalte von HHNT
1. Unplanmäßige, unwesentliche Änderungen, insbesondere des vereinbarten Termins, Orts oder Referenten der Veranstaltung behält sich HHNT ausdrücklich vor. Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhalts stellen lediglich unwesentliche Änderungen in diesem Sinne dar.
2. HHNT verpflichtet sich, den Teilnehmer hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten.
3. Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so erstattet HHNT umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
4. Muss eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben werden, ist der Teilnehmer innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Mitteilung dieses Umstandes durch HHNT zum schriftlich zu erklärenden Rücktritt berechtigt. HHNT erstattet in diesem Falle umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
§6 Urheberrecht
1. Die von HHNT herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen - unabhängig vom dabei verwendeten Medium - stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung.
2. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von HHNT vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgend einer Form weitergegeben werden. HHNTbehält sich insoweit alle Rechte vor.
§7 Haftung von HHNT
1. HHNT schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um von HHNT, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von HHNT verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Bereich wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet HHNT für solche Schäden, die von HHNT, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von HHNT leicht fahrlässig verursacht worden sind, auf das vorhersehbare und vertragstypische Maß möglicher Schäden.
2. Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlussregelungen finden keine Anwendung für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von HHNT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von HHNT beruhen.
§8 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht /
Erfüllungsort / Gerichtsstand
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmenbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
2. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen HHNT und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat. Für mögliche kaufrechtliche Ansprüche wird die Geltung des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Erfüllungsort ist der Sitz von HHNT (AG Hamburg). Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz von HHNT als vereinbart.
Hamburger Notfalltraining
Am Neumarkt 30
D- 22041 Hamburg
Telefon:
Fax:
E-Mail: info_hhnt.de
Ihr Spezialist rund um Aus- und Fortbildung
in der Notfallmedizin und Erste Hilfe
Sprechzeiten
Impressum
Informationspflicht nach § 6 S. 1 TDG n.F.
Am 20.12.2001 ist das Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz § EGG)- BGBl. I S. 3721-3727 verkündet worden und mit dem Tag seiner Verkündigung in Kraft getreten. Das Gesetz enthält Änderungen des Teledienstgesetzes (TDG) vom 22. 7. 1997 (BGBl. S. 1870), zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 4 des Gesetzes vom 27.6.2000 (BGBl. I. S. 897). Der Wortlaut des Gesetzes kann im Internet unter www.bgbl.de eingesehen werden. Das so geänderte TDG begründet Informationspflichten für geschäftsmäßige Teledienstanbieter. Ein Wellnessbetrieb mit eigenen Seiten im World Wide Web sind auch von diesen Regelungen betroffen. Der Verstoß gegen die allgemeinen Informationspflicht nach § 6 S. 1 TDG n.F. ist nach § 12 Abs. 2 TDG n. F. eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bewert ist.
Aus diesen Gründen muss vom Hamburger Notfalltraining, folgende Angaben auf unseren Seiten www.hhnt.de,www.hhntt.de, www.hheh.de, www.hhfn.de, www.hhsmu.de, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Viele Angaben werden nur hier wiederholt, da sich diese auch an anderer Stelle unserer Seiten befinden.
Betreiber:
Inh.: L-P. Lorenzen
Am Neumarkt 30 Postfach 54 06 05
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Fax-Nummer: +494028463920
Pflege und Betreuung der Website:
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Rechtliche Hinweise / Erklärung:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links"... Wir schreiben hierzu nichts, denn Betreiber von Webseites die diesen Passus auf ihrer Seite einblenden haben das Urteil wohl nicht verstanden... {Weiterlesen}
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täglich zwischen 10 - 19 Uhr
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Erste Hilfe Ausbildungen vor Ort, von den Berufsgenossenschaften und Behörden anerkannt.
Erste Hilfe Grundkurs STCW95
Kursdauer 8 Doppelstunden = 720 Minuten
Teilnehmergruppe Alle Personen, die im Notfall helfen können, wollen, Führerscheinbewerber (Pflicht bei Klassen C, C1, C2, C1E, D, D1, DE und D1E *),
Jugendgruppenleiter/innen, Betriebshelfer/innen, Medizinstudenten/innen, Lehrer/innen, Auszubildende mit Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs,
Hafenfacharbeiter, Schiffspersonal
Kursinhalt Lernen muss Spaß machen! Nach diesem Grundsatz richten sich die acht Doppelstunden der intensiven, theoretischen und praktischen Ausbildung.
Moderne Medien, lebendige Beispiele und eine entsprechende, medizinische und pädagogische Qualifikation unserer Ausbilder garantieren, dass Sie im tatsächlichen Notfall schnell und sicher helfen und auch mit den alltäglichen "kleinen" Katastrophen sicher umgehen können. Wir machen Sie fit für den Fall der Fälle: Im Betrieb,
auf dem Weg zum Führerschein oder im Umgang mit Kindern. Für Vereine und Gruppen bieten wir maßgeschneiderte Kurse nach Wunsch an.
* Diese Kurse erfüllen die Inhalte und Anforderungen gem. der FEV
AED - Gerätetraining
(Automatische Externe Defibrillatoren)
Ab 2011 ist jeder Betrieb, welcher ein AED-Gerät bereit hält, verpflichtet seine Mitarbeiter jährlich im Umgang mit den Geräten und der HLW zu schulen.Die Kosten für diese Schulung werden nicht von der BG übernommen!
Kursdauer 4 Doppelstunden = 360 Minuten
Teilnehmergruppe Alle Personen, die ihr Wissen auffrischen wollen, Betriebliche Ersthelfer mit AED-Gerät im Betrieb, Inhaber von AED-Geräten
Kursinhalt In diesem Kurs werden die Grundlagen der Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Erwachsenen vermittelt und vertieft. Gleichzeitig wird der Einsatz eines sogenannten Frühdefibrillators (AED) erörtert. Die Teilnehmer erlernen in diesem Kurs an einem Simulator, unter Verwendung eines solchen Gerätes, die Durchführung der Wiederbelebung im Gesamtkonzept der Frühdefibrillation.
Sollten Sie bereits ein eigenes AED-Gerät vorhalten, ist es notwendig den genauen Typ und Gerätehersteller bei der Anmeldung zu nennen!
Spezialkurse
sind Ausbildungsangebote, die wir für Sie maßschneidern! Alle diese Seminare beinhalten "Kernkomponenten", wie die Reanimation und die Seitenlage usw..
Um diese Basis herum bauen wir den Kurs, den Sie wünschen.
Diese Zielgruppenkurse eigen sich besonders für:
* Sportvereine
* Reiter
* Taucher
* Motorradfahrer
* Pfadfinder
* Outdooraktivisten
* Segler
* Spezialeinheiten
* Behörden
* Studenten
* und viele mehr....
Sprechen Sie uns einfach an!
Erste Hilfe am Kind
Kursdauer 4 Doppelstunden (360 Minuten)
Teilnehmergruppe Erzieher, Eltern, Großeltern, Babysitter, Jugendgruppenleiter, Betreuer, Personen, die beruflich mit Kindern zu tun haben.
Kursinhalt Es ist soweit! Ihr Kind macht die ersten Schritte und geht auf Entdeckungsreise. Gegenstände werden angefasst und in den Mund genommen. Alles wird gründlich inspiziert. Klar, Neugierde ist wichtig. Nur so lässt sich die Welt erkunden.
Aber Vorsicht! Bei kindlichen Expeditionen sind Fehler vorprogrammiert. Helfen Sie, Unfälle zu vermeiden und tun Sie etwas gegen Ihre eigene Hilflosigkeit!
Lernen Sie Erste Hilfe Maßnahmen bei Kindernotfällen! Wir möchten, dass Sie Kinder auf Ihrem Lebensweg sicher begleiten. Kinder- und Säuglingsnotfälle lassen sich oft schon im Vorfeld verhindern. Damit erst gar nichts passiert, vermitteln Ihnen qualifizierte Ausbilder vorbeugende Maßnahmen. Weitere Schwerpunkte der Ausbildung:
Erste Hilfe Training
Teilnehmergruppe Alle Personen, die ihr Wissen auffrischen wollen, Betriebshelfer/innen mit EH-Kurs, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Kursinhalt Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist der erste wichtige Schritt. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck richtig sitzen, müssen die Maßnahmen regelmäßig trainiert werden!
Die Berufsgenossenschaften fordern: Alle 2 Jahre Fortbildungen für Betriebliche Ersthelfer.
Wir möchten Sie bei diesen wichtigen Aufgaben unterstützen. Mit unseren modernen Erste Hilfe Trainings garantieren wir Ihre Betriebssicherheit auch in Zukunft.
Erste Hilfe Outdoor
Outdoor-Ausbildungen bekommt man heute überall. Bei uns werden Sie ein Wochenende voller praxisnaher Tätigkeiten und Spaß erhalten:
Hierbei geht es nicht um die Erste Hilfe in der Wildniss auf fernen Kontinenten sondern ganz pragmatisch um die Fälle vor unsere Haustüre.Was tue ich, wenn der Rettungsdienst nicht in 10 Minuten sondern erst nach 45 Minuten oder später kommt?
Wie kann ich mich bemerkbar machen oder wie kann ich jemanden aus dem Watt retten? Was mache ich im Sachsenwald, wenn ich nicht weiß, wo ich bin oder in der Lüneburger Heide einen Notfall habe?
Diese Fragen werden in dem Seminar von Samstag früh bis Sonntag Abend erörtert und geübt.
Dieses Seminar ist auch bei Firmen oder Betrieben, als Teamtraining sehr beliebt, da es hier um Teamwork und den Zusammenhalt geht.
Bereiten Sie sich auf diese Gegebenheiten vor und wir geben Ihnen das notwendige Wissen an die Hand, um flexibel reagieren zu können und die grundlegenden Fähigkeiten situationsgerecht zu übertragen und weiterzuentwickeln.
Neben den rein medizinischen Besonderheiten (Tragen und Schienen bauen aus Stöcken, Tragetechniken,Notlager errichten), die sich aus der Versorgung von Menschen ergeben, wollen wir mit Hilfe von erlebnispädagogischen Methoden und der realistischen Unfalldarstellung die Möglichkeit einer intensiven Vorbereitung auf zukünftige Unternehmungen bieten.
Junior Ersthelfer
Spielerisch mit dem Rettungsbären die Welt der Ersten Hilfe erkunden und einen spannenden Tag mit Spielen, praktischen Übungen und vielen kleinen Tricks, erleben.
Kursinformationen Der Kurs enthält theoretische Grundkenntnisse und praktische Anleitungen zur Ersten Hilfe.
Über spielerische, kreative und praktische Methoden lernen Kinder, Erste-Hilfe-Maßnahmen zu begreifen und einzusetzen. Es wird unter Anderem mit einem Notrufsimulator, der echte Notruf geübt. Weiter sind Themen wie Seitenlage, Erkennen der Vitalfunktionen und das Anlegen von Verbänden fester Bestandteil dieses Kurses.
Alter 4. - 8. Klasse
(Themenpunkte werden der Altersstufe angepasst)
Gebühr 4,00 € pro Kind
Zeitfaktor 4 - max. 6 Stunden
Weitere Möglichkeiten: Während Projektwochen den Erste Hilfe Kurs für den Führerschein erwerben ab 14 Jahren (Kosten 16 € pro Teilnehmer)