JOUANNEAUX PHOTOGRAPHIE
Fotografieren kann heutzutage jeder. Es macht jedoch einen gewissen
Unterschied, ob man nur eine Situation festhalten will oder etwa Gefühle beziehungsweise Stimmungen wiederspiegeln möchte.
Ich lege großen Wert auf Einfachheit.
Wer sich mit meinen Arbeiten, gewerblich oder privat, beschäftigt wird schnell feststellen, daß ich bevorzugt plakativ fotografiere. Das Dekor wird bei mir karg gehalten, letztendlich kommen die Menschen zu mir um ein Bild oder Bilder von sich selbst zu bekommen.
©Jouanneaux Photographie - Francois Jouanneaux - Alle Rechte vorbehalten - <a href="http://www.fotografen-24.net" >Fotograf</a>
Über mich
Geboren 1954 in Mamers, Francois Jouanneaux studierte Druck, Grafik & Fotograpfie in Rennes (F). Erfolgreich machte er seinen Abschluss im Jahr 1972.
Im Jahr 1976 wanderte er nach Rosenheim aus, wo kurz nach seiner Ankunft, man ihn in leitender Stellung in einer Druckerei in München findet, die auf Siebdruck und Herstellung von Messeständen, vor allem für Siemens spezialisiert war .
Nach fünf Jahren Erfahrung im Großformat und unübliche Medien, zog er zurück nach Rosenheim um die Leitung der Composing- und Lithoabteilung eines Reproanstaltes zu übernehmen.
Im Jahr 1994 wagte er die Selbstständigkeit und entschied sich schließlich zur Schaffung einer Werbeagentur, wo er die Fotografie mit entsprecehender Ausrüstung mit einschloss.
Nach Beteiligung an zahlreichen Workshops, Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, spezielisierte er sich letztendlich 2005 in der Lifestyle-Fotografie, Industriedokumentation, Lebensmittel- und Reportiagefotografie. Bei dieser Gelegenheit entdeckte er die Hochzeitsreportage als neues Ausdrucksmittel, in dem er Expert und erfolgreich wurde.
Francois Jouanneaux lebt bei Rosenheim, Paris und in der Normandie.
"... Mit seinem Auge fürs Detail und die Inszenierung macht sich dieser Fotograf zum Sprecher von Stimmungen und Emotionen. Seine Inspiration findet sich häufig in theologischen und esoterischen Werken wieder . Im Laufe seiner Karriere hat er allmählich sein Interesse an Menschen entdeckt . Von der Landschaft und Stillleben weg, wurde er zum Porträtist und Event-Fotojournalist, wo der Mensch die Hauptrolle spielt.
Er ist immer auf der Suche nach neuen Erfahrungen und Begegnungen die ihm die Qualität seiner Arbeit zu erhöhen ermöglichen. Obwohl er die Harmonie der Farben beherrscht, hat er eine besondere Vorliebe für schwarz-weiß Bilder. Die Meister die ihn beeinflusst haben sind keine andere als Andre Kertèsz, Izis, Willy Ronis, Henri Cartier-Bresson, Marc Riboud, Robert Doisneau, Ara Güler oder Jeanloup Sieff ohne Henri de Toulouse-Lautrec und Claude Monet zu erwähnen .. .
Der Mann ist ein brillanter Künstler mit einer echten Leidenschaft zur Fotografie, ... Er liebt es, diese Momente des Lebens zu erfassen , die ungewöhnlichen Fotos dann geben. Alles inspiriert ihn ... "Auszug aus einem Artikel in der Tageszeitung Le Maine Libre.
Francois Jouanneaux ist Mitglied der Handwerkskammer München unter der Nr. 700 24 74 und Mitglied der internationalen Gruppe von Portraitfotografen (APPI).
Francois
Jouanneaux
Fotograf, Germany / France
Wedding Photojournalist
Stress und Hektik gibt es bei mir nicht.
Ich nehme mir grundsätzlich für jeden Kunden so viel Zeit wie nötig.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig mit mir einen Besprechungstermin vereinbaren, vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.
Vor jedem Fotoshooting führe ich gerne
ein Gespräch, in dem Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen äußern können
und ich Ihnen den Ablauf näher erläutere. Somit gibt es später
keine Missverständnisse oder böse Überraschungen (Vertrag wird aufgesetzt).
Unmittelbar nach dem Shooting können Sie Ihre Lieblingsaufnahmen bequem von zuhause aus, über das Internet auswählen.
Des weiteren sind alle Portraitpakete, inklusive einer professionnellen Fotoretusche.
Eine Fotoretusche beinhaltet das entfernen von eventuell vorhandenen Hautrötungen,Fältchen, Augenringen, Pickeln, etc. Natürlich können Sie selbst entscheiden ob Sie dies in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Sämtliche Fotos die im Rahmen eines Auftrages entstehen, werden von mir archiviert. Sie können so jederzeit Nachbestellungen anfordern.
Sie haben auch jetzt schon die Möglichkeit die gesamten Rechte an den Originalaufnahmen käuflich zu erwerben.
Kontakt
Jouanneaux Photographie
Francois Jouanneaux
am Wiesengrund 18
D- 83059 Kolbermoor
Tel. +49 (0) 8031 / 391 70 03
DE 166 783 076
Betrieb-Nr. 700 24 74 -Fotografen
(Handwerkskammer für München und Oberbayern)
Warum einen Hochzeitsfotografen?
Ein schönes einmaliges Fest ist eine Sache, die Erinnerung daran eine ganz andere.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall. Geknipst wird heute ständig. Fotos von Ihrem Hochzeitsfest werden für Sie und Ihre Gäste immer eine schöne Erinnerung bleiben. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass "Onkel Fritz" das schon machen wird, weil der ja sonst auch alles fotografiert. Vielleicht vergisst er es diesmal im Eifer des Gefechtes, oder er ist gerade im Entscheidenden Moment nicht da, oder er knipst zwar viel, aber eigentlich doch nicht so gut. Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn Sie wissen, dass es unter Ihren Gästen jemanden gibt, von dem Sie genau wissen, dass er was vom Fotografieren versteht und dass er sich um seinen "Job" wirklich kümmert.
Es gibt viele Gründe, einen Fotografen zu engagieren. Einer davon ist sicher der, dass ich (oder jemand anderes) einen Auftrag bekomme. Doch das ist der nebensächlichste Grund!
Bestimmt gibt es in ihrer Bekannt- oder Verwandtschaft Menschen, die sehr gut kochen können. Würde es Ihnen einfallen, diese an Ihrer Hochzeit kochen zu lassen? Bestimmt gibt es welche, die gut Autofahren können. Trotzdem engagieren Sie einen Profi-Chauffeur. Auch der Pfarrer ist echt und das Brautkleid lasen Sie sich bestimmt auch nicht von der Grossmutter nähen.
Überlassen Sie Ihre Fotos nicht dem Zufall. Auch wenn Ihr Bekannter oder Verwandter schöne Landschaftsbilder oder herrliche Blumenaufnahmen vorweisen kann, hat er oder sie die Erfahrung? Die nötige Voraussetzungen, um die "richtigen" Bilder zu schiessen? Genügend Ausdauer, um die ganze Hochzeit aus "neutraler" Sicht zu begleiten? Genügend Konsequent, sich nur dem Brautpaar zu kümmern? Sich nicht ablenken zu lassen und immer für einen Schnappschuss bereit zu sein?
Ein Hochzeit zu fotografieren ist nicht das gleiche, wie an einer Hochzeit eingeladen zu sein. Es ist richtige Knochenarbeit. Von der ersten bis zur letzten Sekunde muss der Fotograf immer bereit sein, um ein Foto machen zu können. Das heisst stundenlange Konzentration! Er muss zu jeder Zeit
die verschiedensten Szenen richtig einfangen können und darf nicht bei einem gemütlichen Schwätzchen mit der Tante die Arbeit vergessen.
Aufnahmen
Meine Bilder zeigen nicht nur das Geschehen an sich, sondern auch Reaktionen der Leute und natürlich von Ihnen, dem Brautpaar. Denn Sie sind die "Stars" des Tages, was der Amateur, der fasziniert den Jongleur, die Kapelle und die Oben-ohne-Aussicht vom Schiff aus festhält, oftmals vergisst.
Ich werde an ihrem schönsten Tag ihr persönlicher Schatten sein, den Sie zwar immer wieder bemerken, aber Sie nicht stört.
Klassische Aufnahmen
An einer Hochzeit gibt es unzählige Möglichkeiten, Fotos zu machen. Dazu gehören auch die klassischen Bilder vom Brautpaar. Es sind die wichtigsten überhaupt! Diese müssen richtiggehend komponiert werden und werden an verschiedenen Orten (z.B. bei der Kirche, bei einem Schloss, an einem See oder Fluss, in einem Garten oder Park) geschossen.
Natürlich gehört auch die Zeit dazu, um ungestört zu arbeiten. Am besten ein bis zwei Stunden vor der Trauung.
Trauung
Bei der kirchlichen Trauung gehört natürlich der Einzug des Brautpaares ins rechte Licht gerückt. Wie auch die ganze Zeremonie. Ein besonders schönes Bild ergibt sich auch beim Tausch der Ringe vor dem Altar. Natürlich gehören auch die eventuellen Einlagen von Angehörigen und Bekannten dazu.
Spalier
Ein weiterer Höhepunkt ist, wenn das Brautpaar aus der Kirche kommt. Stehen Freunde Spalier, gehören natürlich auch sie aufs Bild.
Apéro
Dies muss gelernt sein und man braucht ein schnelles und gutes Auge und geschulte und eingeübte Handgriffe, um wirklich gute Fotos zu machen.
Die Gruppenaufnahmen
Für viele sind die Gruppenaufnahmen ein Greuel. Stundenlanges warten, hinstellen, lächeln und wieder warten. Einige wollen sogar auf diese Bilder verzichten und widmen sich lieber dem Apéro. Und doch wollen alle ein Erinnerungsbild, das die ganze Hochzeitsgesellschaft zeigt.
In Zusammenarbeit mit dem Brautführerpaar können diese Bilder aber sehr zügig gemacht werden.
Eine Liste, die Sie vorher aufstellen, dient dazu, dass das Brautführerpaar die Gruppen zusammenführt und bereit hält. So können innert kürzester Zeit die gewünschten Gruppenaufnahmen
geschossen werden, ohne dass die Gesellschaft lange warten muss.
Pro Gruppe werden drei bis fünf Bilder geschossen; einmal ist nicht genug, da immer jemand in der Gruppe einmal weg- oder doof dreinschauen kann. Dann kann man für diesen Weg- oder Doofdreinschauenden immer auf eine weitere Aufnahme zurückgreifen.
Festmahl
Am Abend gibt es sehr viel zu fotografieren. Das fängt schon mit der festlichen Tischdekoration an, bevor sich die Gäste überhaupt an den Tisch setzen.
Bis zum Schluss des Abends gibt es immer wieder Situationen, die bildlich festgehalten werden sollten. Das Salatbuffet, der Hauptgang, das Anschneiden der Hochzeitstorte, der erste Tanz des Brautpaares, die Spiele, die Musik, die Atmosphäre allgemein. Unzählige Momente, die später immer wieder gerne angeschaut werden; nicht nur von Ihnen.
Anzahl Fotos
Eines ist klar: Bei einer Hochzeits-Reportage müssen Abstriche gemacht werden. Es werden mehr Fotos gemacht, als Sie schlussendlich behalten und zeigen werden. Einige sind vielleicht unscharf, falsch belichtet, zeigen nichtssagende Szenen, sind doppelt, die Leute sehen weg, haben die Augen geschlossen, oder, oder, oder. Keinem Profi wird es gelingen, dass alle Fotos so werden, wie diejenigen, die Sie später in ihrem Album zeigen werden. Sie haben das sicher auch selbst schon erlebt, dass nur einige Bilder eines Filmes gut gekommen sind.
Natürlich bekommen Sie von mir auch diese Fotos mit den Negativen und nicht nur die guten.
Einen zweiten Fotografen?
Erhöht sich die Wahrscheinlichkeit mehr guter Aufnahmen bei mehr Fotografen? Nicht unbedingt, denn die Fotografen können sich gegenseitig behindern und das Brautpaar weiss irgendwann nicht mehr, wohin es schauen soll. Dann haben Sie zwar unzählige Fotos auf denen Sie irgedwohin schauen, nur nicht in die Kamera. Darüber hinaus fällt das Blitzlichtgewitter allen Beteiligten früher oder später auf den Wecker. Vier Augen sehen
mehr als zwei: klar gibt es auch Vorteile bei zwei Fotografen. Die Blickwinkel fallen unterschiedlicher aus, Sie können also aus mehr Bilder aussuchen.
Album
Das Hochzeitsalbum ist etwas persönliches. Mit Freude und Stolz zeigen sie dies immer wieder ihren Bekannten und Verwandten, oder schauen es selber an. Es sind die Bilder ihres schönsten Tages. Und sie sollten diese Bilder selber aussuchen, denn Sie wissen, welche Bilder Ihnen am besten gefallen, welche Bilder Sie zeigen wollen. Sie haben selber auch viel mehr Zeit, die Fotos für ihr Album auszusuchen. Somit entfällt Ihnen auch die horrende Rechnung, die ich Ihnen sonst stellen müsste.
Geltung der Geschäftsbedingungen:Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Produktionsaufträge:Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitungder ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (3.4) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Produktionshonorar und Nebenkosten:Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
Anforderung von Archivbildern:Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Fotografen.Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.Wird die geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in 7.5 (Satz 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
Nutzungsrechte:Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
Digitale Bildverarbeitung:Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
Haftung und Schadensersatz:Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten.Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft, hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe:Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Statut und Gerichtsstand:Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
hochzeitsfotograf-24.net
Central Verband Deutscher Berufsfotografen
Name des Unternehmens: Fotostudio Jouanneaux
Geschäftsführer: François Jouanneaux
Email: franjou2112_hotmail.de
Anschrift des Unternehmens: Jouanneaux Photographie - am Wiesengrund 18 - D-83059 Kolbermoor
Betriebs-Nr.: 700 24 74-Fotografen - Handwerkskammer für München und Oberbayern
Amtsgericht Rosenheim
USt-IdNr.: DE 166 783 076
Telefon: 08031 / 391 70 03
Wichtige Rechtshinweise zum Urheberrecht
Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken und Logo sowie deren Anordnung auf den Seiten unterliegen
dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Websites darf nicht zu
kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Die Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für Fehlerfreiheit der enthaltenen Informationen kann
jedoch nicht garantiert werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser
Website entstehen, wird ausgeschlossen.
Wichtige Rechtshinweise zur Verlinkung
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines
Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert
werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Für sämtliche auf meiner Website enthaltene Links gilt deshalb:
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten
Seiten haben. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf
meiner Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte
der Seiten, zu denen evtl. benutzte Banner oder Grafiken führen.